Die Hilfen zur Erziehung sind die intensivste Form der Unterstützung, die Eltern durch die Jugendhilfe bekommen können.
Vorraussetzung für die Hilfe ist, dass die Eltern eine dem Wohl der Kinder und Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können. Die Hilfe wird deshalb so gestaltet, dass sie für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern geeignet und notwendig ist.
Eltern können die Hilfe bei ihrem örtlich zuständigen Jugendamt beantragen. Ansprechpartner im Kreis Olpe sind die im Wohnort der Eltern zuständigen Bezirkssozialarbeiter.
Die Bezirkssozialarbeiter beraten und entwickeln mit den Eltern eine für die Familie notwendige und geeignete Hilfe. Das Jugendamt bewilligt den Eltern im Anschluss diese Hilfe und beauftragt einen Dienstleister, der diese Hilfe durchführt. Dies kann Kompass sein. Die Ziele der Hilfe werden in einem Hilfeplan festgelegt, der zwischen dem Jugendamt, der Familie und dem Dienstleister abgestimmt wird. Dieser Hilfeplan wird regelmäßig zwischen den Beteiligten überprüft und fortgeschrieben.