Hierbei handelt es sich um eine Jugendhilfemaßnahme für Kinder, die von beiden oder einem Elternteil getrennt leben. Im Rahmen dieser Hilfe werden Besuchskontakte des Kindes, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt leben, bei Bedarf durch eine Fachkraft begleitet.
Im Mittelpunkt des Begleiteten Umgangs steht in besonderer Weise das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Regelmäßige, persönliche Beziehungen und unmittelbarer Kontakt sind von zentraler Bedeutung und tragen zur Wahrung und Förderung der Entwicklungschancen des Kindes bei.
Bei Konflikten auf der Eltern-Ebene, in Gefährdungssituationen oder bei Fremdunterbringung ermöglicht der Begleitete Umgang Unterstützung, Beratung und Begleitung bei Besuchskontakten des Kindes mit den Eltern, um tragfähige emotionale und soziale Beziehungen sicherzustellen.
Durch den Begleiteten Umgang werden Eltern-Kind-Kontakte ermöglicht, die ohne diese Maßnahme nicht zustande kämen. Grundsätzlich ist der Begleitete Umgang als vorübergehende Maßnahme konzipiert. Nach einer bestimmten Zeit sollen die Kontakte von der Familie ohne Begleitung selbständig und eigenverantwortlich durchgeführt werden.